AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferungen
Lieferungen beschränken sich nur auf Lieferadressen innerhalb der Schweiz. Es wird vorausgesetzt, dass die Zufahrt zum Abladeplatz mit einem Lastwagen von 32 bzw. 40 Tonnen Gesamtgewicht problemlos möglich ist. Die Lieferungen werden telefonisch angemeldet. Wartezeiten oder Mehraufwand wegen Abwesenheit des Kunden, unmöglicher oder versperrter Zufahrt, schwerzugänglichen Befüll- und Entlüftungsstutzen werden separat in Rechnung gestellt. Bei jeder Auslieferung wird ein Lieferschein abgegeben oder dem Kunden per E-Mail zugestellt.
Preise
Die Preise verstehen sich freibleibend pro Kubikmeter/ Quadratmeter/ Stück/ Laufmeter (exkl. MWST) oder Tonne (Holzpellets inkl. MWST) in CHF und für eine Abladestelle. Weicht die bestellte Menge von der gelieferten Menge ab, so behalten wir uns Preisanpassungen vor. Für jede weitere Abladestelle wird ein Zuschlag erhoben. Sammelbestellungen sind nur innerhalb der gleichen Gemeinde möglich.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnung erfolgt aufgrund des abgegebenen Lieferscheines bei der Lieferung. Zahlungen haben innert 30 Tagen oder der vereinbarten Zahlungsfrist rein netto zu erfolgen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Käufer automatisch in Verzug. Ab der 3. Mahnung verrechnen wir eine Gebühr von Fr. 50.-, zusätzlich werden Verzugszinsen von 5 % fällig.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von der Nyffenegger Holz AG gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung deren Eigentum. Die Nyffenegger Holz AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt nach schweizerischem Recht im Register am Wohnsitz des Kunden eintragen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall, freien Zugang zur Ware zu gewähren und verzichtet ausdrücklich auf jede Art von Widerspruch. Alle mit der Rücknahme der Ware verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
Datenschutz
Wir bearbeiten nur Daten, die für die Erbringung unserer Dienstleistungen, die Pflege der Kundenbeziehung und die Rechnungsstellung notwendig sind. Die Nyffenegger Holz AG darf Daten für Marketingzwecke bearbeiten und nutzen. Mittels schriftlicher Nachricht kann der Kunde die Bearbeitung seiner Daten jederzeit untersagen.
Reklamationen
Beanstandungen der Ware sind der Nyffenegger Holz AG unter Angabe der Mängel nach gegebener Möglichkeit zur Besichtigung und Prüfung unverzüglich, spätestens aber innert acht Arbeitstagen nach Erhalt der Ware und vor der Weiterverarbeitung zu melden.
Bei Holz, für welches eine Übernahme stattgefunden hat, ist die nachträgliche Bemängelung der mit der Übernahme genehmigten Eigenschaften des Holzes ausgeschlossen. Die Beanstandungen verborgener Mängel hat spätestens acht Tage nach deren Entdeckung zu erfolgen. Natürliche Eigenschaften des Holzes können nicht als versteckte Mängel gerügt werden. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Ware hinsichtlich der entdeckten Mängel als genehmigt.
Gerichtsstand
Unter Vorbehalt zwingender Gesetzesbestimmungen ist der ausschliessliche Gerichtsstand Burgdorf.
Holzschnitzel
Lieferung
Holzschnitzel werden grundsätzlich lose ausgeliefert. Auf Wunsch können die Schnitzel an den Bestimmungsort gepumpt oder in Big Bags abgefüllt werden (gegen Aufpreis), Verrechnung erfolgt gemäss Vereinbarung.
Der Kunde muss 2 Hilfspersonen organisieren, die den Chauffeur beim Pumpen unterstützen. Die Big Bags werden auf Paletten ausgeliefert. Paletten und Big Bags müssen dem Chauffeur im Austausch in einwandfreiem Zustand mitgegeben werden. Fehlende oder beschädigte Paletten bzw. Big Bags werden verrechnet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Big Bags vom Lastwagen abgeladen werden können (z. B. mit Kran, Stapler, o.ä.).
Holzpellets
Loselieferung
Die Pellets werden mit Tankfahrzeugen ausgeliefert. Für Lieferungen mit einem kleineren Fahrzeug wird ein Zuschlag erhoben. Die Pellets werden durch eine Starz-Kupplung mit Nennweite 110mm eingeblasen. Mit einem Absauggerät wird die Abluft aus dem Lagerraum abgesogen um eine Staubentwicklung zu verhindern. Für den Betrieb des Absauggerätes benötigen wir in der Nähe der Einfüllstutzen eine 230 Volt Steckdose, mit 13 Ampere träge abgesichert. Die Stromkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Vor dem Befüllen des Lagerraumes ist die Heizanlagen mit automatischer Brennstoffaustragung zeitgerecht abzuschalten (gemäss Betriebsanleitung), um eine Brandentstehung durch die unterschiedlichen Druckverhältnisse zu verhindern.
Der Kunde ist für den ordnungsgemässen Zustand der Anlage verantwortlich. Bei mangelhaftem Zustand der Anlage kann sich der Chauffeur weigern, diese zu befüllen.
Bei einer Schlauchlänge von über 30m erheben wir für den Mehraufwand einen Zuschlag, zudem können wir keine Qualitätsgarantie für die Pellets übernehmen. Für Schäden beim Befüllen der Anlage übernehmen wir keine Haftung. Die Lieferungen werden telefonisch angemeldet. Wartezeiten oder Mehraufwand wegen Abwesenheit des Kunden, unmöglicher oder versperrter Zufahrt, schwerzugänglichen Befüll- und Entlüftungsstutzen werden separat in Rechnung gestellt. Bei Sofortlieferungen innerhalb von 36 Stunden wird ein Zuschlag verrechnet.
Vertragskunden
Der vereinbarte Preis richtet sich nach dem voraussichtlichen Jahresbedarf und der Lagerkapazität. Wird die vereinbarte Menge an HOLZPELLETS nicht bezogen, behalten wir uns vor, rückwirkend Preisanpassungen vorzunehmen. Erfolgen bei mehrjährigen Verträgen während der Laufzeit Änderungen oder Neuerhebungen von Steuern, Lenkungsangaben, Gebühren oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Abgaben, wird dies dem Käufer weiterverrechnet bzw. vergütet.
Aktionen, Rabatte oder andere Verkaufsförderungen sind auf den Vertragspreisen nicht gültig.
Lagerraumreinigung
Der Lagerraum muss mind. 24 Stunden vor der geplanten Reinigung mit Frischluft gelüftet werden. Die Heizung muss zwei Stunden vor dem Termin ausgeschaltet werden. Aus Sicherheitsgründen muss die Kundschaft während der Reinigung vor Ort anwesend sein. Erdsilo's sind vom Angebot ausgeschlossen. Abgesaugte Pellets werden nicht zurückvergütet.
Asche-Entsorgung
Die Aufträge werden innerhalb von 2-3 Wochen ausgeführt. Die Asche aus naturbelassenem Holz muss kalt und trocken sein. Es dürfen keine Fremdkörper in der Asche sein. Grosse Schlackenstücke können aufgrund Verstopfungsgefahr der Leitungen nicht abgesaugt werden. Asche von nicht naturbelassenem Holz muss bei der Anmeldung explizit durch den Kunden deklariert werden. Bei einer Schlauchlänge von über 25m erheben wir für den Mehraufwand einen Zuschlag.
Sägereiprodukte
Preise
Die Sägereiprodukte werden an unserem Standort in 3457 Wasen bereitgestellt. Preisänderungen sind jederzeit ohne Avis vorbehalten. Transportkosten werden separat verrechnet und ausgewiesen.
Die Toleranz für Abweichungen der Liefermenge beträgt 5 % zu der Bestellmenge. Der Preis für die Mehrlieferung richtet sich im Verhältnis nach dem, gemäss Offerte und Auftragsbestätigung, festgelegten Preis.
Gutschriften Rundholz
Die Gutschriften für das Rundholz erfolgen innert 30 Tagen abzüglich 2% Skonto oder innert 90 Tagen netto.
Lieferfristen
Die zugesagten Lieferfristen und -termine werden bestmöglich eingehalten, sind aber unverbindlich und berechtigen den Käufer im Fall der Nichteinhaltung weder zum Vertragsrücktritt noch zu Schadenersatzoder anderen Ansprüchen. Höhere Gewalt entbindet von der Lieferverpflichtung.
Transporte
Haftung
Die Nyffenegger Holz AG haftet für unmittelbare Schäden, die vom Zeitpunkt der Übernahme des Transportgutes bis zu seiner Ablieferung nachgewiesenermassen, sei es durch ihn selbst oder seine Hilfsperson, verursacht wurden.
Haftungsbedingungen
Der Absender resp. Auftraggeber hat für eine geeignete Verpackung zu sorgen. Er hat dem Frachtführer die Adresse des Empfängers, den Ort der Ablieferung, die Anzahl, die Verpackung, den Inhalt, das Gewicht und die Abmessung der Frachtstücke, die Lieferzeit und den Transportweg genau zu bezeichnen.
Haftungsausschluss
Von der Haftung der Nyffenegger Holz AG ausgeschlossen sind Fälle wie
- Schäden aus unsachgemässem Verlad auf der Lastwagenfläche durch Hilfspersonen des Absenders
- Bruchschäden infolge normaler Erschütterung
- Beschädigung oder Verluste bei Gütern, die in verschlossenen oder äusserlich unbeschädigten Kisten, Kartons oder Behältern transportiert werden und deren einwandfreier Zustand und Vollzähligkeit bei der Übernahme nicht kontrolliert werden konnte
- Schäden infolge mangelhafter oder ungeeigneter Verpackung
- Schäden infolge ungenügendem Raumprofil oder Fahr-Trasse, wenn der
- Absender oder Empfänger diese Zufahrt verlangt hat
- Höhere Gewalt
Bestellungen über den Onlineshop
Bestellungen über unseren Onlineshop gelten als vorläufig. Die angezeigten Preise, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten dienen zur Orientierung und können in Einzelfällen abweichen.
Ausgabe April 2026
Nyffenegger Holz AG
Eystrasse 40
3454 Sumiswald